Viele Betroffene merken, das Angebot an psychologischer Hilfe ist sehr verwirrend: Es gibt Psychologen, Psychiater, Neurologen, Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie deren Tätigkeit sich überschneidet.
Hier ein kurzer Überblick:
Psychologen
Ein Psychologe hat eine universitäre Ausbildung im Fach Psychologie abgeschlossen und sein Titel ist geschützt. Das Studium dauert mindestens 5 Jahre. Während des Studiums hat er unter anderem Diagnostik und Grundlagen der Psychotherapie/Gesprächsführung erlernt. Psychologen führen häufig die testpsychologische Diagnostik durch, geben Beratung oder führen therapeutische Gespräche. Er ist aber kein Arzt und somit kein Psychiater. Aus diesem Grund darf er kein Rezept ausstellen, bzw. keine Medikamente verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Körperliche Erkrankungen kann er nicht feststellen oder ausschließen. Die berufsethischen Richtlinien des Psychologen sehen vor, dass sie der Schweigeplicht unterliegen, um vertrauliche und persönliche Dinge mit ihnen besprechen zu können. Sie arbeiten in vielen Anwendungsbereichen, z.B. Unternehmensberater, Schulpsychologe und Verkehrspsychologe. Ein Psychologe kann sich nach seinem Studium weiterbilden und eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren und eine Kassenzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Der Begriff „Psychologischer Berater“ ist nicht geschützt, somit kann sich jeder so nennen, ohne eine universitäre Ausbildung oder eine Heilerlaubnis zu haben.
Psychiater
Sie sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, haben ein Medizinstudium abgeschlossen und diagnostizieren und behandeln psychische Störungen. Sie können Medikamente verordnen und Rezepte ausstellen, sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Gleichzeitig können Sie auch eine Psychologische Psychotherapie durchführen, weil sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Neurologen
Sie befassen sich im Allgemeinen eher mit den körperlichen Störungen des Nervensystems und weniger mit seelischen Erkrankungen. Es gibt auch Fachärzte, die sowohl Neurologen als auch Psychiater sind, sie können also sowohl körperliche als auch seelische Erkrankungen behandeln. Da sie Fachärzte sind, können sie Medikamente verordnen, Rezepte ausstellen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Im Gegensatz zu Psychiatern verfügen sie nicht über eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Sie führen keine Psychologische Psychotherapie durch. Es sei denn, Sie haben eine extra Fortbildung gemacht.
Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten dürfen Diagnosen stellen und psychische Störungen behandeln. Sie haben ein Psychologiestudium abgeschlossen und einen facharztähnlichen Status, da sie eine Approbation besitzen. Sie können einen Kassensitz beantragen und erhalten eine Kassenzulassung, so dass sie mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können. Einige Psychotherapeuten sind aber auch in Privatpraxen ohne Kassenzulassung niedergelassen. Sie dürfen generell keine Medikamente verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Die Beihilfe erstattet die Kosten.
Heilpraktiker für Psychotherapie
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen wie Psychologische Psychotherapeuten Diagnosen stellen und psychische Störungen behandeln. Sie besitzen eine Heilerlaubnis des Gesundheitsamtes. Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse oder der Beihilfe ist nicht möglich, da Heilpraktiker für Psychotherapie keinen Facharztstatus haben und über eine andere Gebührenordnung abrechnen. Je nach dem Tarif der Versicherten können die Kosten aber von der Privaten Krankenversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgerechnet werden. Eine psychologische Psychotherapie wird nur von Psychologischen Psychotherapeuten sowie von Psychiatern (eventuell auch Neurologen) angeboten.