Psychische Störungen sind der Hauptgrund für eine Erwerbsminderungsrente

Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen in die Frührente gezwungen, so lautete schon der Artikel des Tagesspiegels vom 17.10.2011! Das Durchschnittsalter bis zum Eintritt in die Rente verringere sich zunehmend. Psychische Störungen sind auch der Hauptgrund für die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten, so steht es auch in einem Pressebericht der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

In einem mehrstufigen Verfahren wird die Erwerbsunfähigkeit, als Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Rente festgestellt. Zuerst besteht Arbeitsunfähigkeit, die vom Hausarzt festgestellt wird. Dieser überweist dann zum Psychiater oder Psychologen. Führt die Therapie dort nicht zu einer Besserung, kann bei der DRV eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden. Diese Maßnahme dauert ca. drei Wochen. Besteht anschließend, trotz der Hilfe und Begleitung durch eine Psychotherapie weiterhin Arbeitsunfahigkeit, aufgrund der psychischen Erkrankung kann ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt werden.

Anspruch, Antrag, Rentenhöhe – was Sie beachten sollten

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